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Das Thema Testament ist vielen Menschen unangenehm, denn ein Testament zu machen, heißt sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Viele Menschen glauben, wenn sie hören, dass jemand sein Testament verfasst, dass dieser dann vom Tode gezeichnet sein muss oder dass es große Werte zu vermachen gibt. Der eigentliche Sinn eines Testamentes ist ein ganz anderer, der den meisten Menschen verborgen bleibt. Der Verfasser eines Testaments, dass eine Urkunde darstellt, wird in Juristenkreisen Erblasser genannt, die begünstigten Menschen sind die Erben. Eigentlich sollte Jeder der Freunde und Familie hat ein Testament verfassen, denn dies ist oft etwas Bedeutsames, das bezeugt, dass ein Mensch auf der Erde gelebt hat.
Die Existenz eines Testaments sollte nicht geheim bleiben
Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keine Formvorschrift für das Dokument Testament, das auch als letzter Wille fungiert. Im eigentlichen Sinne ist ein Testament die einzige Möglichkeit, sich nach dem Tod mit mehr oder weniger wichtigen Worten an seine Hinterbliebenen zu wenden. Als letzter Wille kann auch ein Wunsch ausgedrückt werden, wie sich ein Mensch die Trauerfeier oder Beerdigung wünscht. Wenn es hier etwas gibt, dass man ausdrücken möchte, sollte nach Möglichkeit die Existenz eines Testamentes bekannt sein. Außer beim Vererben von großen Geld- und Sachwerten ist die Hinterlegung des Testamentes und die Vollstreckung nicht an einen Juristen, also einen Notar gebunden. Im Prinzip kann jede natürliche, vertraute Person vom Erblasser zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.
Die Unterschrift besiegelt den letzten Willen deutlich
Es ist auch gleichgültig, ob man das Testament nun handschriftlich mit Tinte, mit Schreibmaschine oder am Computer verfasst. Wichtig für die juristische Geltung ist aber, dass das Dokument eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Damit es hinsichtlich der Echtheit keine Zweifel gibt, lassen viele Menschen das Testament von Zeugen beglaubigen oder lassen es gleich vom Notar verfassen und hinterlegen. Wenn kein Testament verfasst wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbberechtigt sind zu allererst Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister und dann erst die Verwandten zweiten Grades wie Cousins, Cousinen, Tanten und Onkel. Wer die gesetzliche Erbfolge umgehen möchte, sollte ein Testament verfassen, auch wenn Erbberechtigte den Pflichtanteil erhalten.
Das Testament, mehr als nur ein Nachlassdokument
Aber ein Testament ist mehr als nur die Nachlassregelung. Es ist die Gelegenheit allen Menschen, die einem wichtig sind und waren, noch etwas zu sagen. Ob es jetzt die Bezeugung tiefster innerer Verbundenheit und Liebe ist, die der Erblasser an die Erben dokumentieren möchte oder es kann auch eine Abrechnung mit Menschen sein, um quasi einen richtigen Schlussstrich unter sein Leben zu ziehen. Jedoch sollte Jeder sein Testament in einer möglichst würdigen Form niederschreiben. Flüche oder Fäkalausdrücke sollten genauso unterlassen werden, wie die persönliche Beleidigung. Das heißt aber nicht, dass man nicht auch Menschen mit treffenden Bemerkungen versehen kann.
Der letzte Wille darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen
Die Hinterlegung eines Testamentes regelt also einmal, wenn gewünscht den eigenen Nachlass, aber auch die Festlegung bestimmter Bedingungen, die von den Erben erbracht werden sollen. Hier darf aber keine Bedingung geltendes Recht oder die Menschenwürde verletzen, denn dann würde ein solches Testament und letzter Wille als ungültig erklärt werden. Wenn geerbt wird, schlägt auch der Fiskus zu, denn über einem bestimmten Wert, der als sogenannte Freigrenze gilt, müssen die Erben möglicherweise Erbschaftssteuer an das zuständige Finanzamt zahlen. Hier gilt die Devise, lieber mit warmer Hand geben, als mit kalter Hand. Wer also größere Werte hinterlässt, sollte diese schon zu Lebzeiten an die Empfänger als Schenkung vermachen.
Das Erbe muss anerkannt werden, es kann aber auch abgelehnt werden
Wer durch Testament oder gesetzliche Erbfolge erbberechtigt ist, kann dieses Erbe auch ausschlagen. Dafür gilt aber eine recht kurze Frist von nur sechs Wochen, nach der man das Erbe ablehnen kann. Die Gründe für eine Ablehnung einer Erbschaft können ganz unterschiedlich ausfallen. Das können wirtschaftliche Gründe wie Schulden des Erblassers sein, es kann aber auch sein, dass der oder die Erben von dem Erblasser nichts erben möchten. Um die Fristen einzuhalten, sollten im Erbfall die Erben nicht lange überlegen. Denn ist die Frist verstrichen, dann erbt der Erbberechtigte auf jeden Fall im Zweifelsfall auch Schulden.
Das Testament sollte in jedem Alter verfasst werden, damit die Familie weiß, dass man gelebt hat
Die Menschen denken immer, dass es nach Heute immer auch ein Morgen geben wird. Sie sind sicher geschockt, dass es von jetzt auf gleich zu Ende sein kann. Ein wahrer, wenn auch harter Spruch besagt, „Lebe dein Leben so, dass Du jeden Tag mit Freund Hein auf Reisen gehen kannst“. So hart es klingt, es kann jeden Tag passieren, dass wir diese Welt und unsere liebsten Menschen verlassen müssen. Dann geht es beim Testament vielleicht nicht nur darum, den Nachlass zu regeln, sondern auch vielleicht letzte Worte an die Hinterbliebenen zu richten. So sollte in jedem Alter immer wieder an die Situation angepasst ein Testament als gültiger letzter Wille existieren. Vorherige Testamente sollten dann vernichtet werden, um die Familie und Freunde nicht zu verwirren. Es ist gleichgültig, ob Ihr euer Testament im Briefstil oder ganz nüchtern verfassen möchtet. Ein Jurist wird immer sehr viel nüchterner und sachlicher beim Testamentsstil sein. Wichtig ist nur, dass man für die letzten Worte die richtige Form findet. Denn nach dem Tod gibt es keine Chance mehr für letzte Statements oder die eigene Nachlassregelung.