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Definition Rentenrechnung
Rentenrechnung in der Finanzmathematik beschäftigt sich nicht mit Renten im Allgemeinem, also Ruhestandsgelder, sondern Rentenrechnung heißt in der Finanzmathematik, die Verzinsung festgelegter Gelder. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Rentenberechnung. Gemeint ist damit im Grunde genommen, dass für ein festes Kapital das für einen Zeitraum angelegt wird, die Verzinsung des Kapitals berechnet wird. Nicht immer wird Kapital für ein ganzes Jahr festgelegt, ist dies der Fall, spricht man von unterjähriger Verzinsung.
Allgemeines und Besonderheiten der Rentenrechnung in der Finanzmathematik
Je nach Anlage Art gibt es unterschiedliche Berechnungen (Formeln), für die Rentenrechnung in der Finanzmathematik. Im Allgemeinem kann man davon ausgehen, dass die Rendite für festgelegtes Kapital aufgrund der Weltwirtschaftskrise eher gesunken ist. Das ist für Anleger, die von der Verzinsung ihres Kapitals leben wollen, eine bittere Pille. Je größer das Risiko ist Verluste einzufahren, desto größer ist der Zinssatz, der für das festgelegte Kapital im Laufe einer Zeitperiode gezahlt wird. Jedoch muss man, wenn man diese Art der Anlageform wählt, ständig ein kritisches Augenmerk auf die Entwicklung der Finanzmärkte haben.
Anwendungsbereiche der Rentenrechnung in der Finanzmathematik
Die gängigste Art der Rentenrechnung ist die jährliche Rentenzahlung, da wird das in dieser Abrechnungsperiode angesparte Kapital am Ende der Laufzeit, also Ende des Jahres, mit einem festen Zinssatz verzinst. Bei der nachschüssigen jährlichen Rentenzahlung wird das Kapital am Ende des Jahres, also am Ende der Abrechnungsperiode, eingezahlt und mit einem Zinssatz von beispielsweise 3 % p. A. verzinst. Bei der vorschüssigen jährlichen Rentenzahlung ist es genau umgekehrt, da wird das Kapital am Anfang des Jahres, also am Anfang einer Abrechnungsperiode eingezahlt und entsprechend des Zinssatzes verzinst. Dadurch ergibt sich eine längere Verzinsung gegenüber der nachschüssigen jährlichen Rentenzahlung. Bei der unterjährigen Rentenzahlung wird Kapital für einen kleineren Zeitraum, als der üblichen jährlichen Festlegung, angelegt. Daraus ergibt sich logischerweise eine geringere Rentenzahlung am Ende der Abrechnungsperiode.