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Es gibt bei der Arbeitslosigkeit wesentliche Unterschiede

Ämter ziehen einen das letzte Hemd aus. Wer schon einmal über eine längere Zeit arbeitslos gewesen ist, wird dieses Gefühl nur zu genüge kennen. Heutzutage werden keine Unterschiede mehr gemacht, ob jemand arbeitslos geworden ist, weil die Firma geschlossen hat oder man durch Krankheit aus dem Berufsleben gerissen wurde. Fakt ist, wenn man arbeitslos ist und ein gewisses Alter erreicht hat oder man krank geworden ist, dass die Arbeitssuche immer schwerer, wenn nicht unmöglich wird. Doch oft steht man dann nicht nur ohne Arbeit da, auch wird man von allen Stellen, die einem eigentlich helfen sollen, alleine gelassen. Man muss sich durch „Papierkram“ arbeiten, welcher natürlich noch so verfasst wurde, dass jeder Laie seine Schwierigkeiten hat, die Fragen zu verstehen. Darüber hinaus hat man vielleicht über Jahre sich etwas zusammen gespart, was dann von den Ämtern auch noch als Vermögen angesehen wird und erst aufgebraucht oder gar verkauft werden muss. Natürlich soll keiner Leistungen beziehen, die ihm nicht zustehen, aber ist es richtig, dass man sich ein Leben lang einschränkt, um dann doch nicht von seinem Ersparten sich mal das leisten zu können, was man möchte oder sogar dringend braucht.

 

Bei der Grundsicherung werden alle über einen Kamm geschert

Kranke Arbeitslose werden zu Rentnern der Armut

Es ist unglaublich aber wahr, Rentner, die ein Leben lang gearbeitet haben oder Rentner, die volle Erwerbsminderungsrente bekommen, diese aber nicht zum Leben ausreicht, müssen noch Grundsicherung beantragen. Und um ein Anrecht auf Grundsicherung zu haben, darf man nur über ein ganz kleines Vermögen verfügen. Das heißt, wenn ein Rentner sich ein neues Auto geleistet hat, ist dieses ein Vermögenswert und es kann passieren, dass dieses erst verkauft werden muss, um davon zu leben. Auch Bargeld wird bei diesem Vermögen angerechnet, ein kleiner Freibetrag wird genehmigt, doch, was darüber hinaus an Bargeld vorhanden ist, muss erst aufgebraucht werden. Dabei wird anhand der Kontoauszüge geprüft, ob vor kurzem nicht vielleicht noch genügend Bargeld vorhanden war, was erst aufgebraucht werden muss. Selbst wenn zwei Monate vor Antragsstellung noch eine größere Summe auf dem Konto war und zur Antragstellung nichts mehr da ist, muss man sich dem Amt gegenüber erklären.

 

Das Kopfkissen ist nicht das ideale Versteck

Muss über ein Leben angespartes Vermögen versteckt werden

Ist es da nicht verständlich, dass nicht mehr großartig etwas gespart wird? Und auch, wenn es gefährlich ist, dass viele Menschen es vorziehen ihr Geld unter das sogenannte Kopfkissen zu tun. Auch das Auto, welches vielleicht noch angeschafft wird, sollte in so einem Fall nicht auf den eigenen Namen gekauft werden. Denn durch den neuen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung sind Besitzer und Halter nicht automatisch auch die Eigentümer des Autos. Somit kann das Auto nur als Vermögen angerechnet werden, wenn der Antragsteller auch Eigentümer ist. Ist dieses nicht der Fall, braucht dieses als Vermögen auch nicht angegeben werden. Doch die Rechte eines jeden Bürgers werden von keinem Amt vermittelt, jeder Bürger sollte sich deshalb immer über seine Rechte selbst informieren.

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