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Die Akten der Heimkinderzeit

Viele von Euch haben sicher gelesen, dass meine Geschwister und ich in Kindertagen oft in den verschiedensten Kinderheimen untergebracht waren. Nun wird von jedem Heimkind eine Akte angelegt. Lange Zeit hielt ich es nicht für möglich, dort heute noch Einblick nehmen zu können. Erst durch meine Aktivitäten der eigenen Vergangenheitsrecherche und meiner Mitgliedschaft bei heimkinder-forum.de wurde mir bekannt, dass man sogar ein Anrecht darauf hat, seine Heimkinderakten einsehen zu dürfen.

 

Der RTH musste die Empfehlung geben, die Heimkinderakten von den Betroffenen einsehen zu lassen

 

Es gibt eine Einrichtung der Bundesregierung, die sich „Runder Tisch Heimerziehung“ nennt. Darunter ist eine Expertenkommission zu verstehen, die sich mit dem Thema Misshandlung ehemaliger Heimkinder aus den 60er und 70er Jahren in Westdeutschland beschäftigt. Hier wurde den Landesjugendämtern empfohlen, die Archive der Heimkinderakten zu öffnen. Wer also in dieser Zeit, wie ich ein Heimzögling war, kann beim zuständigen Landesjugendamt Akteneinsicht beantragen. Allerdings geht dies nur auf diesem Wege, wenn das Landesjugendamt und der jeweilige Landschaftsverband auch Kostenträger der Unterbringung war.

 

Die ehemaligen Kostenträger der Heimunterbringung haben eine Mitarbeitsverpflichtung

 

In meinem Fall habe ich Glück im Unglück gehabt. Denn ich war sowohl in der sogenannten Freiwilligen Erziehungshilfe (FEH) als auch in der Fürsorgeerziehung (FE) in verschiedenen Heimen untergebracht, deren Kostenträger der Landschaftsverband Westfalen Lippe gewesen war. Ich hatte lang gezögert, ob ich diesen Schritt wirklich gehen wollte, doch eine realistische Aufarbeitung meiner Vergangenheit, als Heimzögling, ist ohne Akteneinsicht kaum möglich. So habe ich nach Recherche der zuständigen Stelle einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.

 

Verwaltung und sozialer Dienst des Landesjugendamtes sind erstaunlich hilfsbereit

 

Der für mich zuständige Verwaltungsmitarbeiter des LWL teilte mir kürzlich per E-Mail mit, dass tatsächlich mehrere Heimakten beim LWL im Archiv gelegen haben. Meine Vorstellung war bisher, dass ich diese Akten in Kopie zugeschickt bekäme. Doch das Prozedere läuft leider oder Gott sei Dank, anders ab. Die Verwaltungsstelle hat die Akten an den Sozialen Dienst im gleichen Hause weitergegeben. Auch mit dieser Stelle nahm ich schriftlich Kontakt auf. Überraschenderweise erhielt ich kurzfristig von der Mitarbeiterin eine Stellungnahme zu der Vorgehensweise.

 

Was in den Akten steht, muss ein Hammer sein

 

Laut der Sozialarbeiterin erlaube es der Berichtstil der damaligen Zeit nicht, die Betroffenen mit ihren Akten ohne Hilfestellung allein zu lassen. Konkret wird es für mich jetzt so laufen. Ich habe einen Termin im Januar, an dem ich mich persönlich zum Verwaltungsgebäude des LWL begeben werde. Dort werde ich mich mit der zuständigen Sozialarbeiterin zusammensetzen, um den vermutlich sehr krassen Inhalt meiner Akten zu besprechen. Auch eine andere Vorgehensweise wurde vorgeschlagen. Wenn ich eine Therapeutin oder einen Therapeuten hätte, wäre es möglich gewesen, durch Einverständniserklärung meine Akten dort hin senden zu lassen. Doch dieser Schritt war mir nicht möglich, denn zurzeit habe ich keinen Therapieplatz.

 

Nur ein Teil meiner Akten ist beim LWL vorhanden - doch lieber einen Teil aufdecken, als komplett im Ungewissen zu bleiben

 

Wenn ich nun das Gespräch im Landesjugendamt haben werde, bekomme ich die Gelegenheit eine Kopie meiner Akten anschließend mit nach Hause zu nehmen. Leider werden diese Akten nur einen Teil meiner Heimzeit abdecken. Was die Zeit der privaten Unterbringung in Heimen betrifft, so muss ich noch recherchieren, wo diese Akten liegen. Sicher werden die kirchlichen Einrichtungen nicht so kooperativ sein, wie das Landesjugendamt. Wenn jemand unserer Leserschaft selbst betroffen ist, so kann ich nur empfehlen, sobald Ihr bereit seid, Euch eurer Vergangenheit zu stellen und ebenfalls die Möglichkeit der Akteneinsicht zu nutzen.

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