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Ob Steuersonderprüfung oder andere amtliche Maßnahmen, die Menschen müssen sich nicht alles gefallen lassen

Es ist manchmal unglaublich, wie die Ämter mit Menschen umgehen. In dem Fall, den ich Euch heute schildern werde, geht es um eine Anordnung einer Steuersonderprüfung, die angeblich durch ein Zufallsprinzip jeden Selbstständigen treffen kann. In größeren Firmen findet die Steuersonderprüfung meist vor Ort in der jeweiligen Firma statt, doch es gibt auch Selbstständige, die von Zuhause ihre Tätigkeit als Selbstständige ausführen. Da oft das Amt kein Arbeitszimmer akzeptiert, wenn es sich hierbei nicht um einen abgeschlossenen Raum handelt, kann die Steuersonderprüfung auch in den Büroräumen des Finanzamtes stattfinden. Meist wird der Tag der Steuersonderprüfung vom Finanzamt selbst festgelegt, jedoch kann durch Absprache die Uhrzeit zwischen prüfender Person und Prüfer oder Prüferin selbst abgesprochen werden.

 

Originale niemals auch nicht nach Aufforderung unbeaufsichtigt aus der Hand geben

 

In dem zugrunde legenden Fall wurde festgelegt, dass die Prüfung um 11 Uhr in den Büroräumen des Amtes stattfinden sollte. Jedoch hat die Prüferin schon im Vorfeld bemerkt, dass es sein könnte, dass diese sich nicht im Büro befinden würde und die Unterlagen auch bei einem Kollegen abgegeben werden könnte. Jedoch gibt es einen Grundsatz, gebt niemals originale Unterlagen aus den Händen, auch dann nicht, wenn dieses ein Amt verlangt. Bei einer Steuersonderprüfung kann auch eine Person benannt und gebeten werden, diese mit der Prüferin oder dem Prüfer durchzuführen, was in diesem Fall auch getan wurde. Also ist meine Vertretung, mit der Anweisung die Originalbelege nicht aus den Händen zu geben, beim Amt vorstellig geworden.

 

Die Prüfer scheinen einen Sonderstatus zu haben, denn, was für die Bürger gilt, gilt so nicht für die Mitarbeiter der Finanzbehörden

 

Wie vorher schon geahnt, befand sich die Prüferin nicht zum Termin in ihrem Büro. Das haben wir jedoch einkalkuliert und Wartezeiten in Kauf genommen. Nach einer gewissen Wartezeit kam dann eine Kollegin und verkündete, dass es noch dauern kann, bis die Prüferin erscheint und das die Unterlagen aber auch da gelassen werden können. Natürlich hat meine Vertretung das da lassen der Originalunterlagen verneint, aber auch gesagt, dass er dann warten würde. Wiederum nach einer Wartezeit wurde meiner Vertretung dann mitgeteilt, dass die Prüferin heute gar nicht mehr ihr Büro aufsuchen würde. Natürlich war dieses ziemlich ärgerlich, denn im Rechtsbehelf werden jedem Steuerpflichtigen Konsequenzen angedroht, wenn dieser nicht zum Termin erscheint.

 

Ein geplatzter Termin bleibt für die Prüferin ohne Folgen

 

Als mein Vertreter mich darüber in Kenntnis setzte, dass der Termin geplatzt war, war auch ich ziemlich verärgert und habe ihn gebeten, sich mit dem Vorgesetzten der Prüferin in Verbindung zu setzen. Auch dieser hatte Verständnis dafür, dass ich keine Originalunterlagen aus den Händen geben wollte. Denn schließlich wurden bei der letzten Steuersonderprüfung einfach Originalunterlagen nicht zurückgesandt, weswegen ich keinen Einspruch einlegen konnte. Das Fernbleiben der Prüferin ohne Absage fand der Vorgesetzte auch nicht in Ordnung. Dass die Prüferin einfach Originalunterlagen in ihren eigenen Unterlagen abheftet, erfuhren wir dann erst später durch ein Telefonat. Doch es kommt noch dicker, denn sie sagte auch am Telefon, dass sie die Steuersonderprüfung für ein ganzes Jahr nicht in so kurzer Zeit bearbeiten könnte und wir ihr die Unterlagen zur Verfügung stellen müssten.

 

Auf einmal sind die Kopien als Belege okay, was vorher immer bemängelt wurde

 

Da wir aber vorher mit dem Vorgesetzten gesprochen haben und wir ihr mitteilten, dass dieser sogar Verständnis hätte, dass wir keine originalen Unterlagen aus den Händen geben würden, sagte die Prüferin, dass wir dann halt alles in Kopie einreichen sollten. Ich selbst verstehe nur nicht, dass die Prüferin nicht alle Kopien hat, denn schließlich reiche ich jedes Quartal alle Unterlagen in Kopie ein. Damit die Prüferin aber nicht sagen kann, dass ihr Kopien fehlen, habe ich mir für die Steuersonderprüfung jetzt noch einmal die Mühe gemacht und alle Unterlagen für das Jahr kopiert. Natürlich werde ich noch ein Schriftstück beifügen, dass sie bei Übergabe der Kopien, diese auch mit den Originalunterlagen abgleichen hätte können, denn hieß es nach der letzten Steuersonderprüfung, dass Belege nicht akzeptiert wurden, weil sie nur in Kopie vorhanden waren. Manchmal kann man denken, dass durch solche Maßnahmen so kleinere Unternehmen geärgert werden sollen, denn schließlich klauen solche Maßnahmen kostbare Arbeitszeit, in der schon wieder Geld verdient hätte werden können.

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