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24. August 2012 5 24 /08 /August /2012 09:34

Die von Euch, die Kinder haben kennen es sicher auch, ein neues Schuljahr beginnt und es muss für die Kinder Schulmaterial angeschafft werden, was schon mal den Geldbeutel der Familie sehr belasten kann. Nicht nur, dass die Bücher für das kommende Schuljahr angeschafft werden müssen, es müssen auch unterschiedliche Hefte, Blöcke, Stifte und Malstifte angeschafft werden. Darüber hinaus wird meist ab der 5. Klasse ein Taschenrechner, Geodreieck, Zirkelkasten und oft noch andere Gebrauchsmaterialien, wie Sportsachen für den Sportunterricht gebraucht. Die Eltern sind dann schon gut und gerne so um die 100€ los.

 

Das Schulmaterial kann ganz schön ins Geld gehen

 

Doch das sind ja noch nicht alle Kosten, die im Laufe eines Schuljahres anfallen. Denn in den meisten Schulen ist es so, dass mindestens zweimal im Jahr Papiergeld eingesammelt wird, für die Kopien, die im Schuljahr für die Kinder zum Lernen gemacht werden. Darüber hinaus wird in vielen Klassen auch eine Klassenkasse eröffnet, in der ein bestimmter Obolus von jedem Kind respektive Elternteil eingezahlt werden muss. Des Weiteren werden meist in die nähere Umgebung ein bis zwei Ausflüge in einem Schuljahr gemacht, bei denen Fahrkosten sowie Eintrittsgelder auch von den Eltern finanziert werden müssen.

 

Klassenfahrten sind schon richtige Kostenfallen

 

Der nächste Kostenfaktor für schulpflichtige Kinder, aber auch für Jugendliche, die quasi freiwillig eine bessere Schulausbildung haben möchten, sind die Klassenfahrten. Hier wird nicht nur für die Fahrt und Unterbringung ein bestimmter Betrag festgelegt, auch für Besuche von Sehenswürdigkeiten und Freizeitangeboten wird von den Eltern im Pauschalbetrag für die Klassenfahrt bezahlt. Darüber hinaus müssen die Eltern ihren Kindern zur Klassenfahrt aber auch Taschengeld mitgeben, damit sie mit den anderen Schülern etwas selbstständig unternehmen können, wenn es heißt, dass eine selbstständige Freizeitgestaltung ansteht. Es gibt aber auch Klassenfahrten, bei denen erst noch Sachen für die Fahrt angeschafft werden müssen, wie beispielsweise bei einer Skifreizeitfahrt. Doch, wenn Ihr denkt, das müsste es jetzt mit den Kosten gewesen sein, dann irrt Ihr.

 

Ein Unding, die Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse werden nicht mehr so gefördert

 

Denn viele Kinder, die auf den weiterbildenden Schulen nach der Grundschule gehen, müssen morgens und nachmittags nach der Schule befördert werden. Hier ist es die Fahrkarte, die auch kostet. Doch gerade im Bereich Fahrkarten gibt es enorme Unterschiede. So wird von der 5-10 Klasse der Kilometerbereich mit 3,5 km berechnet, für den gleichen Jugendlichen mit gleichem Wohnsitz aber ein Kilometerbereich von 5 km nach dem 10. Schuljahr. Das heißt, wie in unserem Fall, wenn der Jugendliche sich dafür entscheidet, sein Abitur zu machen, müssen wir 17, 80€ für das Ticket mehr zahlen, weil mein Sohn 200m zu nah an der Schule wohnt. Doch das ist nicht der einzige Faktor, der bei der ganzen Sache zum Aufregen ist, denn ein anderer Schüler, dessen Haustür über die 5 km Berechnung liegt, bekommt die Kostenübernahme, nur es werden circa 2-3 km dabei gemessen, wo gar kein Bus fährt. Als uns mitgeteilt worden ist, dass ab der 11. Klasse keine Kostenübernahme mehr erfolgt und auf das Schulfinanzierungsgesetztes § 7 hingewiesen wurde, habe ich im Gegenzug Beschwerde eingelegt und versuche über Härtefall als Alleinerziehende eine Bezuschussung zu erwirken. Jetzt bin ich ja mal gespannt, wie dieses beim örtlichen Schulamt entschieden wird. Ich kann nur als abschließenden Satz hier schreiben und das zum Thema unterstützt Eure Kinder, damit sie was anständiges Lernen und einen guten Beruf ergreifen können.

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31. Juli 2012 2 31 /07 /Juli /2012 07:28

Fernsehsendungen wie Anwälte der Armen oder ähnliche Sendungen zeigen, dass es durchaus schon viele Menschen in Deutschland gibt, die am Existenzminimum leben und sich nicht mehr großartig etwas leisten können. Und wie man in den Sendungen oft sieht, werden viele Menschen mit ihrem Schicksal alleine gelassen. Vielleicht wird jetzt der Eine oder Andere sagen, das ist doch nur eine Fernsehsendung, nein es ist die wahre Realität. Selbst wie es die Sendung am 29.07.2012 gezeigt hat, so gibt es durchaus Menschen, die in eine kleinere Wohnung umziehen müssen, aber mit dem Aufbau der Möbel alleine gelassen werden. Es sei denn, man bekommt im Vorfeld eine Firma, die auch die Möbel aufbaut, allerdings kann es hier sein, dass das Anschließen der Elektrogeräte sowie das Anschließen der Wasseranschlüsse ausgeschlossen ist.

 

Zusatzkosten müssen mit Darlehnszahlungen abgegolten werden

 

Wird vonseiten des Amtes der Umzug gefordert, dann trägt dieses auch vorwiegend die Umzugskosten, doch hier ist das Anschließen der Elektrogeräte und Wasseranschlüsse beispielsweise für die Küche ausgeschlossen. Für Mietkaution und eventuelle Handwerker kann eine Kostenübernahme als Unterstützung erfolgen, die aber meistens nur als Darlehen gewährt werden. Das heißt, die unterstützte Person muss das Darlehen komplett in Raten zurückzahlen von einem Grundbetrag, der schon zum Leben kaum ausreicht. Doch das ist den Ämtern, die meist kommunal geführt werden, völlig egal.

 

Alleinerziehende Elternteile haben wenig Chancen ihre soziale Lage zu verbessern

 

Der Sozialstaat Deutschland bröckelt immer mehr, insbesondere dann, wenn die Betroffenen alleinerziehende Elternteile oder sogar Kranke sind. Als alleinerziehendes Elternteil mit einem oder mehreren Kindern kann man defakto nur eingeschränkt arbeiten gehen. Dies trifft umsomehr zu, wenn ein betroffener Mensch krank ist. Zwar leisten die Sozialversicherungen meist die Grundversorgung, doch werden heutzutage gesunde, junge und alleinstehende Menschen, die noch nie oder wenig gearbeitet haben, kranken älteren Menschen oder Alleinerziehenden, die über viele Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben, gleichgesetzt. Wenn dann nicht private Initiativen unterstützend eingreifen, dann liegt es bei den Menschen schon im Argen.

 

Die Beratungspflicht der Ämter besteht oft nur auf dem Papier, das sehr geduldig ist

 

Die Sozialbehörden, seien sie staatlich oder kommunal, haben eine Beratungspflicht, die im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist. Dieser Pflicht kommen aber die wenigsten Beratungsstellen nach. Es wird unzureichend informiert, was einem Hilfebedürftigen zusteht, ganz zu schweigen davon, Alternativen aufzuzeigen, wenn ein Antrag abgelehnt wurde. Wie bei der Anwältin der Armen zu sehen war, zeigen die Berater und Fallmanager nicht auf, wann ein Antrag auf ein Darlehen sinnvoll ist. Es bedarf solcher Sendungen, damit die Hilfeempfänger darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie keine Bittsteller sind, sondern Menschen, die auch Rechte haben.

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14. Juli 2012 6 14 /07 /Juli /2012 07:39

Das Thema Testament ist vielen Menschen unangenehm, denn ein Testament zu machen, heißt sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Viele Menschen glauben, wenn sie hören, dass jemand sein Testament verfasst, dass dieser dann vom Tode gezeichnet sein muss oder dass es große Werte zu vermachen gibt. Der eigentliche Sinn eines Testamentes ist ein ganz anderer, der den meisten Menschen verborgen bleibt. Der Verfasser eines Testaments, dass eine Urkunde darstellt, wird in Juristenkreisen Erblasser genannt, die begünstigten Menschen sind die Erben. Eigentlich sollte Jeder der Freunde und Familie hat ein Testament verfassen, denn dies ist oft etwas Bedeutsames, das bezeugt, dass ein Mensch auf der Erde gelebt hat.

 

Die Existenz eines Testaments sollte nicht geheim bleiben

 

Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keine Formvorschrift für das Dokument Testament, das auch als letzter Wille fungiert. Im eigentlichen Sinne ist ein Testament die einzige Möglichkeit, sich nach dem Tod mit mehr oder weniger wichtigen Worten an seine Hinterbliebenen zu wenden. Als letzter Wille kann auch ein Wunsch ausgedrückt werden, wie sich ein Mensch die Trauerfeier oder Beerdigung wünscht. Wenn es hier etwas gibt, dass man ausdrücken möchte, sollte nach Möglichkeit die Existenz eines Testamentes bekannt sein. Außer beim Vererben von großen Geld- und Sachwerten ist die Hinterlegung des Testamentes und die Vollstreckung nicht an einen Juristen, also einen Notar gebunden. Im Prinzip kann jede natürliche, vertraute Person vom Erblasser zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.

 

Die Unterschrift besiegelt den letzten Willen deutlich

 

Es ist auch gleichgültig, ob man das Testament nun handschriftlich mit Tinte, mit Schreibmaschine oder am Computer verfasst. Wichtig für die juristische Geltung ist aber, dass das Dokument eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Damit es hinsichtlich der Echtheit keine Zweifel gibt, lassen viele Menschen das Testament von Zeugen beglaubigen oder lassen es gleich vom Notar verfassen und hinterlegen. Wenn kein Testament verfasst wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbberechtigt sind zu allererst Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister und dann erst die Verwandten zweiten Grades wie Cousins, Cousinen, Tanten und Onkel. Wer die gesetzliche Erbfolge umgehen möchte, sollte ein Testament verfassen, auch wenn Erbberechtigte den Pflichtanteil erhalten.

 

Das Testament, mehr als nur ein Nachlassdokument

 

Aber ein Testament ist mehr als nur die Nachlassregelung. Es ist die Gelegenheit allen Menschen, die einem wichtig sind und waren, noch etwas zu sagen. Ob es jetzt die Bezeugung tiefster innerer Verbundenheit und Liebe ist, die der Erblasser an die Erben dokumentieren möchte oder es kann auch eine Abrechnung mit Menschen sein, um quasi einen richtigen Schlussstrich unter sein Leben zu ziehen. Jedoch sollte Jeder sein Testament in einer möglichst würdigen Form niederschreiben. Flüche oder Fäkalausdrücke sollten genauso unterlassen werden, wie die persönliche Beleidigung. Das heißt aber nicht, dass man nicht auch Menschen mit treffenden Bemerkungen versehen kann.

 

Der letzte Wille darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen

 

Die Hinterlegung eines Testamentes regelt also einmal, wenn gewünscht den eigenen Nachlass, aber auch die Festlegung bestimmter Bedingungen, die von den Erben erbracht werden sollen. Hier darf aber keine Bedingung geltendes Recht oder die Menschenwürde verletzen, denn dann würde ein solches Testament und letzter Wille als ungültig erklärt werden. Wenn geerbt wird, schlägt auch der Fiskus zu, denn über einem bestimmten Wert, der als sogenannte Freigrenze gilt, müssen die Erben möglicherweise Erbschaftssteuer an das zuständige Finanzamt zahlen. Hier gilt die Devise, lieber mit warmer Hand geben, als mit kalter Hand. Wer also größere Werte hinterlässt, sollte diese schon zu Lebzeiten an die Empfänger als Schenkung vermachen.

 

Das Erbe muss anerkannt werden, es kann aber auch abgelehnt werden

 

Wer durch Testament oder gesetzliche Erbfolge erbberechtigt ist, kann dieses Erbe auch ausschlagen. Dafür gilt aber eine recht kurze Frist von nur sechs Wochen, nach der man das Erbe ablehnen kann. Die Gründe für eine Ablehnung einer Erbschaft können ganz unterschiedlich ausfallen. Das können wirtschaftliche Gründe wie Schulden des Erblassers sein, es kann aber auch sein, dass der oder die Erben von dem Erblasser nichts erben möchten. Um die Fristen einzuhalten, sollten im Erbfall die Erben nicht lange überlegen. Denn ist die Frist verstrichen, dann erbt der Erbberechtigte auf jeden Fall im Zweifelsfall auch Schulden.

 

Das Testament sollte in jedem Alter verfasst werden, damit die Familie weiß, dass man gelebt hat

 

Die Menschen denken immer, dass es nach Heute immer auch ein Morgen geben wird. Sie sind sicher geschockt, dass es von jetzt auf gleich zu Ende sein kann. Ein wahrer, wenn auch harter Spruch besagt, „Lebe dein Leben so, dass Du jeden Tag mit Freund Hein auf Reisen gehen kannst“. So hart es klingt, es kann jeden Tag passieren, dass wir diese Welt und unsere liebsten Menschen verlassen müssen. Dann geht es beim Testament vielleicht nicht nur darum, den Nachlass zu regeln, sondern auch vielleicht letzte Worte an die Hinterbliebenen zu richten. So sollte in jedem Alter immer wieder an die Situation angepasst ein Testament als gültiger letzter Wille existieren. Vorherige Testamente sollten dann vernichtet werden, um die Familie und Freunde nicht zu verwirren. Es ist gleichgültig, ob Ihr euer Testament im Briefstil oder ganz nüchtern verfassen möchtet. Ein Jurist wird immer sehr viel nüchterner und sachlicher beim Testamentsstil sein. Wichtig ist nur, dass man für die letzten Worte die richtige Form findet. Denn nach dem Tod gibt es keine Chance mehr für letzte Statements oder die eigene Nachlassregelung.

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